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- Artikel-Nr.: 8083067
- ISBN: 9783415069459
- Verlag: Boorberg, Stuttgart/München
- Auflage: 1. Auflage 2021
- Erscheinungsdatum: 26.11.2020
- Umfang: 304 Seiten
- Einbandart: kartoniert
Produktinformationen "WEG Kompakt"
Autor / Hrsg.: | Rass, Jens |
Produkttyp: | Kommentar |
Mit allen Details der WEG-Reform
Der neue Kommentar bietet praxisnahe Erläuterungen zur WEG-Reform
im neuen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG). Die
präzisen Kommentierungen der Vorschriften des
Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sind auch für Nichtjuristinnen und
Nichtjuristen verständlich. Der Autor war am Gesetzgebungsverfahren
des WEMoG beteiligt.
Für Hausverwaltungen und Beiräte
Dieser handliche Kommentar wendet sich an Leserinnen und Leser, die
alles über die Grundlagen, Details und Systematik des
Wohnungseigentumsrechts wissen möchten. Dies sind zum einen die
Verwalterinnen und Verwalter gerade kleinerer Gemeinschaften, zum
anderen auch Mitglieder des Beirats, die sich den Umfang ihrer
Aufgaben und ihre Rechte vor Augen führen möchten.
Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, die sich fragen,
was die Normen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) bedeuten, wie
sie auszulegen sind und welchen Hintergrund und welche Zielsetzung
sie haben, werden ebenfalls bestens informiert.
Anschauliche Erläuterungen
Der Kommentar erklärt die wesentlichen Grundsätze des WEG und
sämtliche Vorschriften knapp und übersichtlich. Zahlreiche
Beispiele aus der Rechtsprechung veranschaulichen die im Gesetz
verwendeten Begriffe. Durch die allgemeinverständliche Sprache
erfassen die Leserinnen und Leser auch ohne juristische Kenntnisse
rasch die Bedeutung der einzelnen Vorschriften.
Vom Experten verfasst
Der Autor war Mitglied einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform
des Wohnungseigentumsgesetzes. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe
dienten als Grundlage für das WEMoG. Dr. Jens Rass ist als
Referatsleiter im Justizministerium des Landes Niedersachsen u.a.
verantwortlich für Zivilrecht und Nachbarrecht. Aus seiner
langjährigen Erfahrung als (Vorsitzender) Richter, u.a. an
Zivilkammern von Amtsgerichten und Landgerichten, weiß er, worauf
es in der Praxis ankommt.
Die WEG-Reform – das WEMoG
Am 1. Dezember 2020 tritt das
Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) in Kraft. Es
beinhaltet die größte Reform des Wohnungseigentumsrechts seit
dessen Inkrafttreten 1951 und passt es an die Herausforderungen der
Digitalisierung und des gesellschaftlichen Wandels an.
Die Reform umfasst folgende wesentliche Punkte:
- Förderung baulicher Veränderungen
- Stärkung der Eigentümerrechte
- Stärkung der Gemeinschaft und der Verwalterin / des Verwalters
Ansprüche auf bauliche Veränderungen
Maßnahmen der Barrierereduzierung und zur Schaffung von
Lademöglichkeiten für elektrisch betriebene Fahrzeuge,
Einbruchsschutz und der Anschluss an das Glasfasernetz werden als
gesellschaftlich besonders wichtige Bereiche definiert. Hier hat
künftig jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer
einen Anspruch auf eine bauliche Veränderung.
Zustimmung zu baulichen Veränderungen
Insgesamt werden bauliche Veränderungen erleichtert. Nach alter
Rechtslage erforderte jede bauliche Veränderung des
Gemeinschaftseigentums mit wenigen Ausnahmen die Zustimmung aller
Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer. Entsprechende
Maßnahmen waren häufig schwer umzusetzen. Nach neuem Recht genügt
die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zum Ausgleich wurden neue
Regelungen zur Tragung der Kosten solcher baulicher Veränderungen
geschaffen.
Verhältnis Verwalterinnen / Verwalter zu Eigentümerinnen /
Eigentümer
Das Recht der Eigentümerinnen und Eigentümer, Einsicht in die
Verwaltungsunterlagen zu nehmen, ist nunmehr ebenso gesetzlich
festgehalten, wie die Verpflichtung der Verwalterinnen und
Verwalter, einen jährlichen Vermögensbericht zu erstellen. Die
Verwalterinnen und Verwalter hingegen sind nunmehr für alle
Maßnahmen originär zuständig, die eine untergeordnete Bedeutung
haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen oder die
eilbedürftig sind. Der Gemeinschaft bleibt es aber unbenommen, die
Befugnisse der Verwalterinnen und Verwalter durch Beschluss
einzuschränken oder zu erweitern. Auch die Rechte des Beirats
wurden gestärkt.
Kundenbewertungen für "WEG Kompakt"
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