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Hackemann, Tim

Verlustabzug bei Körperschaften nach § 8c KStG

Sonderdruck aus dem Körperschaftsteuergesetz Kommentar
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  • 8078774
  • 9783482640728
  • NWB Verlag, Herne
  • 1. Auflage 2019
  • 14.08.2019
  • 205 Seiten
  • kartoniert, mit Online-Zugang
§ 8c KStG, ursprünglich als Nachfolgeregelung des § 8 Abs. 4 KStG (zum sog. „Mantelkauf“) durch... mehr

Produktinformationen "Verlustabzug bei Körperschaften nach § 8c KStG"

Ausstattung: Onlinezugang
Autor / Hrsg.: Hackemann, Tim
Produkttyp: Leitfaden/Ratgeber

§ 8c KStG, ursprünglich als Nachfolgeregelung des § 8 Abs. 4 KStG (zum sog. „Mantelkauf“) durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 eingeführt, wurde bald ein Themendauerbrenner. Als Beispiel sei der Streit um den Verlustuntergang genannt, den das Bundesverfassungsgesetz mit Urteil vom 29.3.2017 (zunächst) für den quotalen Verlustuntergang als nicht vereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG entschied, oder der Beschluss der EU-Kommission, die in der „Sanierungsklausel“ in § 8c Abs. 1a KStG eine staatliche Beihilfe sah.

Diesen Beschluss kippte der EuGH am 26.6.2018 in mehreren Urteilen und erklärte ihn für nichtig. Mit dem UStAVermG hob nun der Gesetzgeber die zwischenzeitliche Suspendierung der Sanierungsklausel auf und strich die Regelungen zum quotalen Verlustuntergang.

In seiner Neukommentierung des § 8c KStG, die mit diesem Band vor Erscheinen des Gesamtkommentars solitär zu beziehen ist, geht Hackemann ausführlich auf die Entwicklungen und Folgen der Gesetzgebung, aber auch auf ausstehende Entscheidungen ein und gibt Handlungsempfehlungen. Ein unverzichtbarer Wegweiser durch das Labyrinth des Verlustabzugs nach § 8c KStG.

Inhaltsverzeichnis:
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 8c KStG

  • I. Gesetzesentwicklung.
  • II. Reglung und Zweck des § 8c KStG.
  • III. Verhältnis zu anderen Vorschriften.
  • IV. Verfassungsmäßigkeit des § 8c KStG.
  • V. Verhältnis des § 8c KStG zum Unionsrecht.
  • VI. Zeitlicher Anwendungsbereich des § 8c KStG.
  • VII. Sachlicher Anwendungsbereich des § 8c KStG.
  • VIII. Aufbau des § 8c KStG.
  • IX. Objektive Beweislast und Mitwirkungspflichten.

B. Tatbestandsvoraussetzungen des § 8c Abs. 1 KStG.

  • I. Tatbestand.
  • II. Übertragungsgegenstand.
  • III. Übertragungsvorgang.
  • IV Zeitpunkt des Erwerbs.
  • V. Unmittelbare Übertragungen.
  • VI. Mittelbare Übertragungen.
  • VII. Konzernklausel (§ 8c Abs. 1 Satz 4 KStG).
  • VIII. Erwerber.
  • IX. Vergleichbare Sachverhalte.
  • X. Übertragung innerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums.
  • XI. Überschreiten der Schädlichkeitsgrenze.

C. Rechtsfolgen des § 8c Abs. 1 KStG

  • I. Rechtsfolgen des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG.
  • II. Vollständiger Verlustuntergang nach § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG.
  • III. Kein Verlustuntergang in Höhe der stillen Reserven (§ 8c Abs. 1 Satz 5-8 KStG).
  • IV Umfang des Verlustuntergangs.
  • V. Von § 8c Abs. 1 KStG nicht erfasste Verluste.
  • VI. Kein Ausgleichsanspruch der Mitgesellschafter.
  • VII. Verfahrensrechtliche Umsetzung des Verlustuntergangs nach § 8c Abs. 1 KStG.

D. Tatbestandsvoraussetzungen des § 8c Abs. 1a KStG

  • I. Überblick.
  • II. Sanierungszweck.
  • III Beteiligungserwerb.
  • IV Ausschluss des Sanierungsprivilegs (§ 8c Abs. 1a Satz 4 KStG).

E. Rechtsfolgen des § 8c Abs. 1a KStG.

  • I. Unbeachtlichkeit des Beteiligungserwerbs.
  • II. Verfahrensrechtliche Umsetzung.

F. Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG und unionsrechtliches Beihilferecht

  • I. Beschluss der Kommission vom 26.1.2011 und Nichtigkeitserklärung durch den EuGH mit Urteilen vom 28.6.2018.
  • II. Die beihilferechtliche Thematik.
  • III. Folgerungen für die Praxis.

G. § 8c Abs. 2 KStG und §§ 3a, 3c Abs. 4 EStG

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