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- Artikel-Nr.: 8066998
- ISBN: 9783415057715
- Verlag: Boorberg, Stuttgart/München
- Auflage: 1. Auflage 2016
- Erscheinungsdatum: 30.06.2016
- Umfang: 142 Seiten
- Einbandart: kartoniert
Produktinformationen "Umgang mit psychisch kranken Menschen"
Autor / Hrsg.: | Schönstedt, Oliver |
Produkttyp: | Monographie |
Reihentitel: | Schnell informiert |
Das optimale Fachbuch für die neue Rechtslage
2015 wurde das Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg (UBG BW)
durch das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG BW) abgelöst
bzw. ergänzt. Die Erfahrungen zeigen, dass nach wie vor größere
Unsicherheiten im Umgang mit der Rechtsmaterie bestehen, und das
nicht nur bei der Polizei. Dies führt leider zu unnötig
komplizierten Verfahren sowie zu unnötigen Belastungen aller
Beteiligten.
Das Fachbuch behandelt alle relevanten gefahrenabwehrrechtlichen
Gegebenheiten im Umgang mit psychisch kranken Menschen. Es richtet
sich in erster Linie an Bedienstete im Polizeivollzugsdienst, bei
den Ortspolizei- bzw. Unterbringungsbehörden bzw. den anerkannten
Einrichtungen.
Richtiger Umgang mit psychisch kranken Menschen
Aus dem Inhalt:
- Allgemeine Verhaltensempfehlungen im Umgang mit psychisch kranken Menschen
- Eine Definition des psychisch kranken Menschen
- Die Möglichkeiten der Unterbringungsbehörde im Rahmen des ordentlichen Unterbringungsverfahrens
- Die Möglichkeiten der anerkannten Einrichtung (Psychiatrie) im Rahmen des außerordentlichen Unterbringungsverfahrens
- Die Möglichkeiten der Polizei (OPB/PVD)
- Die Bedeutung der ärztlichen »Einweisung«
- Handlungsverpflichtungen
Der Anhang beinhaltet zahlreiche relevante Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, z.T. in Auszügen.
Bundesweit anwendbar
Die Darstellungen spiegeln die Gesetzeslage in Baden-Württemberg
wider. Die angesprochenen Problemstellungen und damit einhergehende
Unsicherheiten sind aber oft auf andere Ländergefahrenabwehrgesetze
übertragbar.
Not-Vorführung zur Gefahrenabwehr
Die gefahrenabwehrrechtlichen Hauptanwendungsfälle der
Not-Vorführungen sind nicht nur für den Polizeivollzugsdienst eine
besondere Herausforderung. Auch die Mitarbeiter der
Ortspolizeibehörden und der Unterbringungsbehörden sind hier
besonders gefordert. Das vermeintliche Geflecht von Zuständigkeiten
der verschiedenen Partner, z.B. eines »einweisenden« Arztes, des
Amtsgerichtes, des Polizeivollzugsdienstes und der anerkannten
Einrichtung (Psychiatrie), gilt es zu entwirren, um Rechts- bzw.
Handlungsklarheit zu gewinnen.
Einweisung und Zwangseinweisung
Ein Problem im Umgang mit psychisch kranken Menschen ist immer noch
die sog. »Einweisung« bzw. »Zwangseinweisung«. Diese Begriffe sind
sehr oft mit der falschen Vorstellung verbunden, dass ein Arzt hier
eine Art Dispositionsmacht hat und die Polizei dieser »Einweisung«
nachkommen muss.
Privatpersonen, Behördenmitarbeiter, Richter, Rettungsdienstmitarbeiter und Aufnahmeärzte gehen oft davon aus, dass Polizeibeamte vor der Not-Vorführung in der Psychiatrie ein Zeugnis eines Arztes beizubringen hätten. Manche Psychiatrien machen ihre Aufnahme tatsächlich von einem solchen Zeugnis abhängig.