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- Artikel-Nr.: 8082606
- ISBN: 9783415068728
- Verlag: Boorberg, Stuttgart/München
- Auflage: 5. Auflage 2020
- Erscheinungsdatum: 22.09.2020
- Umfang: 114 Seiten
- Einbandart: kartoniert
Produktinformationen "Steuerberatervergütungsverordnung"
Autor / Hrsg.: | Klaeren, Michael |
Produkttyp: | Leitfaden/Ratgeber |
Topaktuelle Textausgabe mit Gebührentabellen inklusive
Anlagepauschale und USt
Die Broschüre enthält den vollständigen Text der
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in der neuen Fassung vom
25. Juni 2020 mit den einzelnen Gebührentatbeständen sowie die
dazugehörigen Tabellen. Die aktuellen Änderungen der Verordnung
sind fett hervorgehoben und durch Fußnoten erläutert. Die Tabellen
A bis D mit eingearbeiteter Auslagenpauschale und Umsatzsteuer sind
als Anlagen beigefügt; das Rechtsbehelfsverfahren nach neuem Recht
wird erläutert, mit Berechnungsbeispielen versehen und durch die
Tabelle nach § 13 RVG ergänzt. Diese Anhänge werden Ihnen die
praktische Arbeit mit der novellierten
Steuerberatervergütungsverordnung erleichtern.
Erfahrener Autor
Michael Klaeren ist als Hauptgeschäftsführer der
Steuerberaterkammer Südbaden, als Fachautor zum Gebührenrecht für
Steuerberater und als Fachreferent zur
Steuerberatervergütungsverordnung laufend mit dem Thema
befasst.
Mit den Änderungen der »Fünften Verordnung zur Änderung
steuerlicher Verordnungen«
Mit der am 1. Juli 2020 in Kraft getretenen »Fünften Verordnung zur
Änderung steuerlicher Verordnungen« hat der Gesetzgeber eine
deutliche Anpassung der Steuerberatergebühren an die
wirtschaftliche Entwicklung vollzogen. Die Werte der Tabellen A bis
D wurden linear jeweils um rund 12 % erhöht. Erhöht wurden auch der
Obersatz bei der Zeitgebühr in § 13 StBVV sowie die
Betragsrahmengebühren im Bereich der Lohnbuchführung (§§ 34 Abs. 1
und 2 StBVV).
Leider konnte sich der Gesetzgeber nicht dazu durchringen, die Schriftform in § 9 StBVV, also die Pflicht zur eigenhändigen Unterschrift, durch die Textform zu ersetzen. Klargestellt wurde allerdings, dass mit Zustimmung des Mandanten die Textform ausreichend ist und dass der Mandant diese Zustimmung auch in Textform erklären kann. Einem langjährigen Petitum des Berufsstands folgend, hat der Gesetzgeber den oberen Rahmensatz bei § 25 StBVV von 20/10 auf 30/10 erhöht. Damit beläuft sich die neue Mittelgebühr auf 17,5/10. Die immer aufwendiger gewordenen Einnahmenüberschussrechnungen können nun sachgerecht abgerechnet werden.
Wichtig: Die Änderung des § 40 StBVV
Besonders hervorzuheben ist die Änderung des § 40 StBVV. Hier hat
der Gesetzgeber Konsequenz gezeigt und durch Verweis auf die
Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sichergestellt,
dass Steuerberater im Verfahren vor den Verwaltungsbehörden nun die
gleiche Vergütung erhalten wie die Rechtsanwälte. Entsprechend
wurde die Rechtsbehelfstabelle (Tabelle E) gestrichen und durch
einen eigenen Anhang über »Die Abrechnung von
Rechtsbehelfsverfahren nach neuem Recht, incl. Tabelle zu 13 RVG«
ersetzt. Dieser Anhang umfasst Erläuterungen und
Muster-Abrechnungen.
Kundenbewertungen für "Steuerberatervergütungsverordnung"
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