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Goez, Christoph

Steuerberatergebührenverordnung

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  • 8082217
  • 9783083710110
  • Stollfuß, Bonn
  • 10. Auflage 2020
  • 29.09.2020
  • 279 Seiten
  • kartoniert, mit Online-Zugang
Das ist Ihre Arbeit wert! – Die neuen Gebührensätze für Steuerberater ab 2020 im praxisgerechten... mehr

Produktinformationen "Steuerberatergebührenverordnung"

Ausstattung: Onlinezugang
Autor / Hrsg.: Goez, Christoph
Produkttyp: Textsammlung
Reihentitel: StV-Dokumente

Das ist Ihre Arbeit wert! – Die neuen Gebührensätze für Steuerberater ab 2020 im praxisgerechten Überblick

Abrechnungssicherheit und Transparenz: Gebührenfragen zwischen Mandant und Steuerberater sind häufig Gegenstand von Verfahren vor den Berufskammern und Zivilgerichten. Auslöser der Streitigkeiten sind meist fehlende oder falsche Vorstellungen des Mandanten über den Wert der Leistung des Steuerberaters oder die mangelnde Transparenz der Gebührenrechnung. Der von RA/FAStR/FAErbR Dr. Christoph Goez verfasste Leitfaden „Steuerberatervergütungsverordnung“ unterstützt den Steuerberater dabei, seine Beratungsleistung korrekt nach dem neuen Gebührenrecht 2020 abzurechnen und Streitigkeiten mit den Mandanten zu vermeiden.

Alle Rechtsgrundlagen im direkten Zugriff: Der Leitfaden enthält die seit 1.7.2020 gültige aktuelle neue Fassung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) im Wortlaut und die verschiedenen einschlägigen Gebührentabellen sowie das teilweise bei der Vergütung von Steuerberatern ergänzend anzuwendende Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) samt Vergütungsverzeichnis (VV-RVG). Diese Rechtsgrundlagen bilden den rechtlichen Rahmen und die Grenzen, innerhalb derer sich der Steuerberater bei seiner Gebührenrechnung bewegen darf.

Praktische und verständliche Erläuterungen: Mit ausführlichen Erläuterungen zur StBVV und zu dem daneben in Teilen zusätzlich anzuwendenden RVG gibt der Leitfaden einen verlässlichen Überblick zum steuerlichen Gebührenrecht. Die Erläuterungen unterstützen den Steuerberater dabei, den Gebührenanspruch durchzusetzen und ihn dem Mandanten transparent zu erläutern.

Übersichten zu Gegenstandswerten und Leistungen: Nach Gebührentatbeständen sortierte Gebührenübersichten helfen beim schnellen Auffinden des gültigen Gebührenrahmens in der StBVV und im RVG, soweit es einschlägig ist. Auch bei der häufig unklaren Abrechnung der gebührenrechtlich nicht geregelten Tätigkeiten, die der Steuerberater außerhalb seiner Vorbehaltsaufgaben erfüllt (sog. „vereinbare Tätigkeiten“ nach § 57 Abs. 3 StBerG), hilft eine ABC-Übersicht.

Von A wie Abwickler bis Z wie Zwangsverwalter weist sie dem Steuerberater den Weg zu den hier weit verzweigten Rechtsgrundlagen für die Honorierung solcher Leistungen, die von § 670 BGB über § 265 Abs. 2 AktG bis hin zu § 153 ZVG i.V.m. § 23 ZwVwV reichen. Eine ABC-Übersicht zu den Streitwerten im FG-Verfahren, bei dem für Steuerberater nach § 45 StBVV das RVG einschlägig ist, führt durch die Verfahrensgegenstände von A wie „Abgabe der Steuererklärung“ bis Z wie „Zwangsvollstreckung“. Die Übersicht zum FG-Verfahren erläutert die für die Abrechnung jeweils einschlägigen Gebührenwerte unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung des BFH.

Onlinerechner und Umrechnungstabellen: Praktische Umrechnungstabellen geben alle einschlägigen Bruchteilsgebührenwerte als absolute Werte wieder. So kann der Steuerberater die absolute Höhe der verschiedenen Bruchteilsgebühren, die in der StBVV als Gebührenrahmen für verschiedene Leistungen abhängig vom Gegenstandwert vorgesehen sind, auf einen Blick erkennen, einschätzen und wirtschaftlich bewerten als Grundlage für seine Honorarentscheidung. Darüber hinaus steht den Nutzern des Leitfadens ein komfortabler Online-Gebührenrechner zur Verfügung, auf den sie über einen Zugangscode zugreifen können, den sie mit dem Erwerb des Werks erhalten.

Komfortables Griffregister und Ringbindung: Ein übersichtliches Griffregister ermöglicht ein schnelles und gezieltes Nachschlagen im Werk. Eine praktische Ringbindung garantiert, dass das Werk auf dem Schreibtisch immer plan aufliegt, was für störungsfreies und konzentriertes Arbeiten erlaubt.


Die inhaltlichen Schwerpunkte:

  • Einführende Erläuterungen zum Gebührenrecht und zur Anwendung der Gebührentabellen
  • Ausführliche Hinweise zu den Neuerungen im Gebührenrecht ab 1.7.2020 mit Erläuterungen zum Anwendungszeitpunkt des neuen Rechts bei bestehenden und neuen Mandaten
  • Hinweise zur zum 1.7.2020 neu eingeführten Abrechnung im Rechtsbehelfsverfahren nach dem RVG (§ 40 StBVV) und zu den darüber hinaus für Steuerberater gem. §§ 21 Abs. 2, 40, 44, 45, 46 StBVV einschlägigen RVG-Vorschriften
  • Erläuterungen zur Neuregelung der elektronischen Rechnungserstellung ab 1.7.2020 (§ 9 Abs. 1 StBVV)
  • Verordnungs- und Gesetzestexte im Wortlaut (StBVV und RVG)
  • Gebührentabellen mit praktischen Umrechnungstabellen für alle Bruchteilsgebührenwerte
  • Katalog zu den vereinbaren Tätigkeiten und deren Abrechnung
  • Gebührenrechner (online)

Das ist neu:
Das Bundesfinanzministerium hat mit Zustimmung des Bundesrats die Gebühren für Steuerberater zum 1.7.2020 erhöht und an die allgemein gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst (vgl. Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen v. 25.6.2020, BGBl. I 2020 S. 1495). Davon profitieren die Steuerberater. Das Werk hilft dabei, das neue Gebührenrecht für den Mandanten transparent durchzusetzen. Zur reinen Gebührenerhöhung kamen durch die Reform weitere Änderungen wie die neue Vorschrift zur elektronischen Rechnungsstellung nach § 9 Abs. 1 StBVV hinzu.

Die Änderungen in der StBVV zum 1.7.2020 sollten neben einer Gebührenerhöhung eigentlich mehr Rechtsklarheit schaffen, tatsächlich bringt die Reform auch neue Rechtsunsicherheiten mit sich. So gibt es teilweise etwa Zweifel zum Anwendungszeitpunkt der neuen Vorschriften auf bestehende und neue Mandate.

Erläuterungsbedürftig ist auch die Abrechnung im Rechtsbehelfsverfahren, die sich seit der StBVV-Reform nicht mehr nach der abgeschafften Tabelle E der StBVV richtet, sondern jetzt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (§ 40 StBVV). Das Werk greift in einer ausführlichen Erläuterung die neuralgischen Punkte des neuen Rechts auf, es erklärt das Neuland und macht die Neuregelungen durch konkrete Beratungshinweise auch auf unsicherem Gelände anwendbar.

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  • 03.03.2021

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