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- Artikel-Nr.: 8077923
- ISBN: 9783406729256
- Verlag: C.H. Beck, München
- Auflage: 2. Auflage 2021
- Erscheinungsdatum: 30.06.2021
- Umfang: 280 Seiten
- Einbandart: kartoniert
Produktinformationen "Staatsrecht III"
Autor / Hrsg.: | Paulus, Andreas |
Produkttyp: | Studium/Aus-/Weiterbildung |
Reihentitel: | Beck'sches Examinatorium Öffentliches Recht |
Die Reihe "Beck'sches Examinatorium" verbindet die Vorzüge eines Klausurenkurses mit einer examensrelevanten Wissensvermittlung. Der Schwerpunkt liegt auf der didaktischen Aufbereitung des Examensstoffes und der Einbettung in den systematischen Kontext. Die Bände sind damit Klausurbände und Repetitorien zugleich. Sie sind deshalb optimal zur Examensvorbereitung geeignet.
Eine optimale Examensvorbereitung für das Pflichtfachwissen im Völker- und Europarecht mit seinen Bezügen zum deutschen Staatsrecht bietet der neue Band.
"Staatsrecht III" bezeichnet die Bezüge des nationalen deutschen
zum Völker- und Europarecht. Diese Bezüge bestehen u.a. in der
Umsetzung europa- und völkerrechtlicher Vorgaben in deutsches
Recht.
In elf Fällen wird alles behandelt, was Pflichtfachstudierende im
Staatsrecht III wissen müssen. Alle Fälle enthalten einen
examenstypischen Sachverhalt. Zahlreiche Verständnis- und
Vertiefungstipps runden das Werk ab.
Inhalt
- Kompetenzabgrenzung Bund/
- Länder beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge
- Verwaltungsrecht und Völkerrecht
- Auslandseinsätze der Bundeswehr und nichtstaatliche Akteure
- Europäische Grundrechte und -freiheiten
- Staatsbürgerschaft und Unionsbürgerschaft
- Kompetenzen der EU
- Wirkungen von Richtlinien
- Grundrechte und Sekundärrecht
- Europäisches Beihilfenrecht
- Europäischer Menschenrechtsschutz zwischen Karlsruhe, Straßburg und Luxemburg
Vorteile auf einen Blick
- Pflichtfachwissen in Fallform
- hochaktuell
- mit Vertiefungs- und Verständnishinweisen
Zur Neuauflage
Die Neuauflage verarbeitet die grundgesetzlichen Grenzen der
innerstaatlichen Wirkung des Unionsrechts sowie die
Auslandseinsätze der Bundeswehr gegenüber nichtstaatlichen
Akteuren. Zudem wurden einige Fälle in Bezug auf die Europäische
Menschenrechtskonvention hinzugefügt.