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- Artikel-Nr.: 8048785
- ISBN: 9783406651922
- Verlag: C.H. Beck, München
- Auflage: 1. Auflage 2014
- Erscheinungsdatum: 21.02.2014
- Umfang: 876 Seiten
- Einbandart: gebunden
Produktinformationen "Kreislaufwirtschaftsgesetz"
Autor / Hrsg.: | Jarass, Hans D. |
Produkttyp: | Kommentar |
Das KrWG ist die Nachfolgeregelung zum früheren Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz (KrW-/AbfG), das außer Kraft getreten ist. Es enthält eine neue, fünfstufige Abfallhierarchie (Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling, sonstige Abfallverwertung, Abfallbeseitigung). Alle zentralen Begriffsdefinitionen wie Abfall, Verwertung, Abfallerzeuger und Abfallbesitzer sind europarechtlich harmonisiert worden.
Über 20 renommierte Autoren aus Wissenschaft und Praxis informieren umfassend über Inhalt und Bedeutung des neuen Rechts. Ausführlich berücksichtigt werden dabei die europarechtlichen Vorgaben.
Wesentliche Inhalte der Neuregelung sind:
- Die Präzisierung des Abfallbegriffs durch die Regelung zu Nebenprodukten (§ 4 KrWG) und zum Ende der Abfalleigenschaft (§ 5 KrWG)
- Die Vorgaben der fünfstufigen Abfallhierarchie (§§ 6, 7, 8 KrWG)
- Neue Pflicht zur Getrenntsammlung von Bioabfällen sowie von Papier-, Metall-, Kunststoff und Glasabfällen (§§ 11, 14 KrWG)
- Neuregelung der von der Privatwirtschaft organisierten freiwilligen Qualitätssicherungssysteme für die Verwertung von Bioabfällen und Klärschlamm (§ 12 KrWG)
- Einführung neuer Recyclingquoten für Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle (§ 14 KrWG)
- Die kommunalen Entsorgungsaufgaben werden neu geregelt (§§ 17, 18 KrWG)
- Die Anforderungen an gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen werden neu geregelt (§ 17 Abs.2, § 18 KrWG)
- Neuordnung von Anzeige- und Erlaubnispflichten für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen unter Ausrichtung am Gefahrenpotential der Abfälle (§§ 53, 54 KrWG)
- Die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben wird neu geregelt (§§ 56, 57 KrWG)
- Neue Ermächtigungsgrundlage für eine Wertstoffverordnung, die Weiterentwicklung der früheren Verpackungsverordnung (Stichwort: "Einheitliche Wertstofftonne").
- Neue Ermächtigungsgrundlage für die Erstellung von Abfallvermeidungsprogrammen durch Bund und Länder (§ 33 KrWG)
Kommentiert sind auch die Änderungen der
- §§ 43, 47, 49, 52, 56, 60, 61, 69 KrWG sowie der Anlage 3 durch Art. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen v. 8.4.2013.
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