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- Artikel-Nr.: 8023859
- ISBN: 9783503110582
- Verlag: Erich Schmidt Verlag, Berlin
- Umfang: 9200 Seiten
Produktinformationen "Kreditwesengesetz (KWG) - ohne Fortsetzungsbezug"
Ausstattung: | 4 Ordner |
Autor / Hrsg.: | |
Produkttyp: | Kommentar |
Der herausragende Kommentar von „Reischauer/Kleinhans“ ist ein
seit vielen Jahren hochangesehenes und bewährtes
Standardwerk.
Mit ersten Kommentierungen zur CRR
Neben der durchdringenden Kommentierung von KWG-Normen werden u. a.
die LiqV, die AnzV und der MaRisk-Regelungstext erläutert.
Sukzessive werden zudem die wesentlichen Vorschriften der neuen
EU-Verordnung CRR (Capital Requirements Regulation) kommentiert.
Auch die technischen Standards der europäischen Aufsichtsbehörde
EBA und weitere relevante Bestimmungen, z. B. EBA-Guidelines,
werden dabei berücksichtigt.
Mit diesem Werk verfügen Sie über Inhalte, die auch Detailproblemen
auf den Grund gehen. Zu allen wichtigen Fragen finden Sie
praxisnahe Antworten, die Ihnen die tägliche Arbeit mit der
hochkomplexen Regelungsmaterie des Bankenaufsichtsrechts nachhaltig
erleichtern.
Die bankaufsichtsrechtliche Landschaft hat sich mit der Umsetzung
von Basel III in europäisches Recht grundlegend geändert. Die CRR
sowie die technischen Standards der EBA sind nun unmittelbar
geltendes Recht in allen EU-Staaten. Daher sind diese auch von
deutschen Instituten in der Praxis zu beachten. Durch die CRR
wurden u. a. neue Mindestkapitalratios, eine Leverage Ratio sowie
eine Liquidity Coverage Ratio eingeführt und die
Anrechenbarkeitsregeln für Eigenmittel verschärft. Dies zog viele
Anpassungen im deutschen Aufsichtsrecht nach sich. Weitere
umfangreiche KWG-Änderungen, z. B. im Hinblick auf die Vorschriften
zu Organmitgliedern und aufsichtliche Eingriffsmöglichkeiten, waren
erforderlich. Diese setzten die EU-Richtlinie CRD IV (Capital
Requirements Directive) in deutsches Recht um.
Auch bei zukünftigen Änderungen wird das Werk zeitnah auf diese
reagieren – damit sie Ihnen stets als rechtssichere Arbeits- und
Entscheidungsgrundlage zur Verfügung steht.