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- Artikel-Nr.: 8036228
- ISBN: 9783503119172
- Verlag: Erich Schmidt Verlag, Berlin
- Einbandart: CD-ROM
Produktinformationen "Kreditwesengesetz (KWG) CD-ROM - mit Fortsetzungsbezug"
Autor / Hrsg.: | |
Bezugsbedingungen: | Mindestbezugszeitraum 12 Monate |
Erscheinungsweise: | siebenmal jährlich |
Kündigungsfristen: | 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit |
Produkttyp: | Kommentar |
Mit der Datenbank KREDITWESENGESETZ (KWG) profitieren Sie vom
gesamten Fachwissen des "Reischauer/Kleinhans", dem renommierten
Großkommentar zum Bankenaufsichtsrecht.
Mit ersten Kommentierungen zur CRR
Neben der durchdringenden Kommentierung von KWG-Normen werden u. a.
die LiqV, die AnzV und der MaRisk-Regelungstext erläutert.
Sukzessive werden zudem die wesentlichen Vorschriften der neuen
EU-Verordnung CRR (Capital Requirements Regulation) kommentiert.
Auch die technischen Standards der europäischen Aufsichtsbehörde
EBA und weitere relevante Bestimmungen, z. B. EBA-Guidelines,
werden dabei berücksichtigt.
Mit der Datenbank KREDITWESENGESETZ (KWG) verfügen Sie über
Inhalte, die auch Detailproblemen auf den Grund gehen. Zu allen
wichtigen Fragen finden Sie in der Datenbank praxisnahe Antworten,
die Ihnen die tägliche Arbeit mit der hochkomplexen
Regelungsmaterie des Bankenaufsichtsrechts nachhaltig
erleichtern.
Die bankaufsichtsrechtliche Landschaft hat sich mit der Umsetzung
von Basel III in europäisches Recht grundlegend geändert. Die CRR
sowie die technischen Standards der EBA sind nun unmittelbar
geltendes Recht in allen EU-Staaten. Daher sind diese auch von
deutschen Instituten in der Praxis zu beachten. Durch die CRR
wurden u. a. neue Mindestkapitalratios, eine Leverage Ratio sowie
eine Liquidity Coverage Ratio eingeführt und die
Anrechenbarkeitsregeln für Eigenmittel verschärft. Dies zog viele
Anpassungen im deutschen Aufsichtsrecht nach sich. Weitere
umfangreiche KWG-Änderungen, z. B. im Hinblick auf die Vorschriften
zu Organmitgliedern und aufsichtliche Eingriffsmöglichkeiten, waren
erforderlich. Diese setzten die EU-Richtlinie CRD IV (Capital
Requirements Directive) in deutsches Recht um.
Auch bei zukünftigen Änderungen wird die Datenbank
KREDITWESENGESETZ (KWG) zeitnah auf diese reagieren – damit sie
Ihnen stets als rechtssichere Arbeits- und Entscheidungsgrundlage
zur Verfügung steht.