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Vorwerk, Volkert / Wolf, Christian

Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

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  • 8066025
  • 9783406679957
  • C.H. Beck, München
  • 2. Auflage 2020
  • 18.12.2019
  • 325 Seiten
  • gebunden
Das KapMuG ermöglicht geschädigten Kapitalanlegern eine kollektive Durchsetzung ihrer... mehr

Produktinformationen "Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz"

Autor / Hrsg.:
Produkttyp: Kommentar
Reihentitel: Gelbe Erläuterungsbücher

Das KapMuG ermöglicht geschädigten Kapitalanlegern eine kollektive Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche. Im Rahmen eines Musterverfahrens nach dem KapMuG wird geklärt , ob eine falsche oder unterlassene öffentliche Kapitalmarktinformation vorlag, ein Anspruch aus uneigentlicher Prospekthaftung oder ein Erfüllungsanspruch aus Vertrag besteht, der auf einem Angebot nach dem WpÜG beruht.

Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn individuellen Schadensersatzprozessen stellen, werden nur einmal mit Bindungswirkung für alle geschädigten Anleger geklärt; es bedarf nur einer Beweisaufnahme.
Im Kern gehört das KapMuG zum Zivilverfahrensrecht, kann aber ohne Verständnis der wertpapierrechtlichen Zusammenhänge nicht interpretiert werden.

Vorteile auf einen Blick

  • verdeutlicht den zivilverfahrensrechtlichen Hintergrund und beleuchtet zugleich die wertpapierrechtlichen Zusammenhänge
  • verarbeitet die Erfahrungen mit dem reformierten KapMuG
  • aktuell: KapMuG Verfahren gegen VW im Abgas-Skandal anhängig

Zur Neuauflage
Die Neuauflage behandelt zahlreiche der seit der 1. Auflage von 2007 ergangenen KapMuG Entscheidungen.
Auch auf Basis des Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften vom 19.10.2012 wurde der Kommentar umfassend neu bearbeitet.

Wesentliche Neuerungen der Reform von 2012:

  • Erweiterung des Anwendungsbereichs auch auf Rechtstreitigkeiten mit nur mittelbarem Bezug zu einer öffentlichen Kapitalmarktinformation (erfasst werden nun auch vertragliche Ansprüche wie z.B. auf Grund fehlerhafter Anlagevermittlung oder -beratung)
  • Vereinfachung des Zugangs zum Musterverfahren
  • Erleichterung des Vergleichsabschlusses im Musterverfahren
  • Beschleunigung des Musterverfahrens
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