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Neumeyer, Dieter

Hessisches Strassengesetz (HStrG) - mit Fortsetzungsbezug

Kommentar
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Produktinformationen "Hessisches Strassengesetz (HStrG) - mit Fortsetzungsbezug"

Autor / Hrsg.: Neumeyer, Dieter
Kündigungsfristen: 6 Wochen zum Quartalsende
Produkttyp: Kommentar
Der in 4. Auflage durchgehend überarbeitete Kommentar Hessisches Straßengesetz (HStrG) bezieht sowohl alle wesentlichen Richtlinien und Ministerialerlasse als auch die neueste, höchstrichterliche Rechtsprechung und Literatur ein. Komplexere Sachverhalte werden durch sorgsam eingestreute Grafiken, Diagramme und Anhänge verdeutlicht.

Ebenfalls berücksichtigt werden die flankierende Gesetzgebung und Querschnittsmaterien, wie z.B.: Verkehrssicherungspflicht, Abgrenzung Gemeingebrauch/Anliegergebrauch (sog. „Trinkersatzung“ in Fußgängerzonen), Abgrenzung Gemeingebrauch/Sondernutzung bei Plakatanschlägen auf Bauzäunen, Diskussion um die Privatisierung der öffentlichen Sicherheit in Fußgängerzonen, „erdrosselnde“ Wirkung von Straßenreinigungsgebührensatzungen, Widmungsfiktion, Bedeutung der TA-Lärm für den Straßenbau, Diskussion um die Folgekosten für Telekommunikationsleitungen bei Straßenänderungen, Enteignungsermächtigung bei der Straßenplanung und planerische Abwägung bei öffentlichen Parkplatzanlagen.

Sinn und Zweck der Neuregelungen des Hessischen Straßengesetzes in der Fassung vom 8.6.2003, mit zwischenzeitlich erfolgten Änderungen, werden – auch unter Einbeziehung der Gesetzesbegründung – ausführlich kommentiert, so z.B. die neue Straßenanliegerregelung, die Ausbauverbote, die Anordnungen bei unerlaubter Straßenbenutzung, die Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde zur Umweltverträglichkeitsprüfung (Umsetzung von EU-Richtlinien über die Umweltverträglichkeitsprüfung), die Neuregelungen der Veränderungssperre und der vorzeitigen Besitzeinweisung.

Der zuverlässige Praxis-Kommentar wendet sich an alle staatlichen und kommunalen Straßenbau-, Straßenverkehrs- und Verwaltungsbehörden, Straßenbauunternehmen, Planer, Architekten, Gerichte, Anwälte, Notare, Dozenten, Studierende.

Der Autor, Dr. Dieter Neumeyer, Präsident des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main a.D., war lange mit dieser Rechtsmaterie befasst und hat seine ganze Sachkenntnis in den Kommentar eingebracht.

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