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BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Handbuch Besondere Ausgleichsregelung

Textsammlung
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  • 8084404
  • 9783846212585
  • Reguvis Fachmedien GmbH, Köln
  • 2. Auflage 2021
  • 30.04.2021
  • 650 Seiten
  • kartoniert
Die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) nach §§ 63 ff. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist... mehr

Produktinformationen "Handbuch Besondere Ausgleichsregelung"

Autor / Hrsg.: BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Produkttyp: Textsammlung

Die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) nach §§ 63 ff. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist eine Ausnahmevorschrift, wonach stromkostenintensive Unternehmen eine Begrenzung der EEG-Umlage erreichen können. Hierzu müssen diese Unternehmen bis zum 30. Juni eines jeden Jahres einen Antrag für das Folgejahr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

Diese Text- und Materialsammlung enthält wesentliche gesetzliche Bestimmungen und fundierte Informationen zur BesAR. Das BAFA hat sie systematisch zusammengestellt und aufbereitet, um Ihnen mit dieser Textsammlung eine wertvolle Unterstützung bei der Antragstellung zur BesAR zu bieten.

Aus dem Inhalt

  • EEG – Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien nebst Begründungen
  • DSPV – Besondere-Ausgleichsregelung-Durchschnittsstrompreis-Verordnung nebst Begründungen
  • BAGebV – Besondere-Ausgleichsregelung-Gebührenverordnung
  • KWKG – Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
  • EnWG – Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz)
  • SpaEfV – Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung
  • UmwG – Umwandlungsgesetz (relevante Auszüge)
  • HGB – Handelsgesetzbuch (relevante Auszüge)
  • PublG – Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen
  • UEBLL – Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 – (2014/C 200/01)
  • RULL – Leitlinien der EU-KOM für die Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (Auszug)

Die Texte entsprechen dem Gesetzesstand 1. März 2021.

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