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- Artikel-Nr.: 8082551
- ISBN: 9783406735905
- Verlag: C.H. Beck, München
- Auflage: 7. Auflage 2021
- Erscheinungsdatum: 17.12.2020
- Umfang: 4868 Seiten
- Einbandart: gebunden
Produktinformationen "Grundgesetz-Kommentar Gesamtwerk"
Ausstattung: | 2 Bände |
Autor / Hrsg.: | |
Bezugsbedingungen: | Abnahmeverpflichtung für das Gesamtwerk |
Produkttyp: | Kommentar |
Das Werk bietet angesichts der prägnanten und wissenschaftlich fundierten Kommentierung rasche Orientierung im Grundgesetz.
Das Werk besteht aus folgenden Bände, die nicht einzeln bestellt werden können:
Band 1: Präambel bis Art. 69
gebunden, ca. 2896 Seiten
Band 2: Art. 70 bis 146
gebunden, ca. 1968 Seiten
Die dem Wortlaut folgende Kommentierung und Hervorhebungen
führen schnell zur gesuchten Information.
Der zunehmende Einfluss durch Europäisierung und
Internationalisierung auf die Verfassung wird ab der 7. Auflage
noch stärker berücksichtigt.
In den einzelnen Kommentierungen ist jeweils ein gesonderter Abschnitt den überstaatlichen Bezügen gewidmet, in welchem Parallelnormen zum GG, insbesondere die Grundrechte der EMRK und der Grundrechte-Charta behandelt werden.
Vorteile auf einen Blickzusammenhängende und übersichtliche Darstellung des Verfassungsrechtsklar gegliederte, prägnante und wissenschaftlich fundierte Kommentierungumfassende Auswertung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur.
Die Neuauflage berücksichtigt alle seit Erscheinen der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen, insbesondere das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 23. Dezember 2014 (Art. 91 b GG) und die durch die Verfassungsreform 2017 erfolgte Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern (Art. 91 c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143f, 143g GG), Verbesserung der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern (Art. 90, 143e GG) und Ergänzung des Art. 21 GG (Ausschluss verfassungswidriger Parteien von staatlicher Finanzierung und steuerlicher Entlastung).
Berücksichtigt ist auch die Grundgesetzänderung zur Gewährung von Finanzhilfen insbesondere im Bildungsbereich, sog. "Digitalpakt" (Art. 104 b, 104 c, 104 d, 125 c, 143 e GG) sowie das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 15. November 2019 (Art. 72, 105 und 125 b).
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