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Höfer, Reinhold

Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung - Band I: Arbeitsrecht - ohne Fortsetzungsbezug

Unter Berücksichtigung der gesellschafts-, insolvenz- und internationalrechtlichen Bezüge
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  • 8013267
  • 9783800699056
  • Vahlen, München
  • Aktueller Stand
  • 1 Ordner mit ca. 2433 Seiten
  • Loseblattwerk
as Recht der betrieblichen Altersversorgung unterliegt ständigen Neuerungen. Die Loseblattausgabe... mehr

Produktinformationen "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung - Band I: Arbeitsrecht - ohne Fortsetzungsbezug"

Autor / Hrsg.: Höfer, Reinhold
Produkttyp: Kommentar
as Recht der betrieblichen Altersversorgung unterliegt ständigen Neuerungen. Die Loseblattausgabe garantiert die schnellstmögliche Einarbeitung aktueller Entwicklungen.

Der Kommentierung ist ein allgemeiner rechtlicher Teil vorangestellt. Er berücksichtigt alle praxisrelevanten Fragen der betrieblichen Altersversorgung, die nicht unmittelbar im BetrAVG geregelt sind. Die Kommentierung des Gesetzes selbst legt besonderen Wert auf eine ausführliche und übersichtliche Gliederung der einzelnen Abschnitte.

Der "Höfer" bietet somit zweierlei:
Systematischen Überblick über die Materie einerseits, direkten Zugriff auf die Teilfragen andererseits.

Brandaktuell berücksichtigt Band I jetzt ausführlich

  • die Entgeltumwandlungszulage bei der Unverfallbarkeit und der Insolvenzversicherung
  • die Abwahl der Anpassungsprüfungspflicht durch die 1%ige Rentenanpassungsgarantie
  • die Abwahl der Anpassungsprüfungspflicht durch Rentenerhöhungen aus der Überschußverwendung bei Direktversicherungs- und Pensionskassenzusagen
  • den Wegfall der „nachholenden Anpassung“ für Zeiträume ab 1999
  • die besseren Abfindungsmöglichkeiten für Versorgungsanwartschaften und die Übertragung von Versorgungsverpflichtungen bei der Unternehmensliquidation
  • die Angleichung der Sicherungspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins an das neue Insolvenzrecht
  • die Angleichung des Altersleistungsbeginns an das Rentenreformgesetz 1999 und an europäisches recht
Auch die Rechtsprechung zur Änderung von Versorgungszusagen, zur „wirtschaftlichen Lage des Unternehmens“, zu Gleichbehandlungsfragen und zur Altersversorgung der neuen Bundesländer ist ausführlich behandelt.

Insgesamt wurden ca. 900 Randnummern hinzugefügt oder aktualisiert. Somit liegt die erste umfassende Bearbeitung des aktuellen Rechtes der betrieblichen Altersversorgung rechtzeitig – d. h. zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des novellierten Betriebsrentengesetzes – vor.

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