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- Artikel-Nr.: 8079985
- ISBN: 9783415065642
- Verlag: Boorberg, Stuttgart/München
- Auflage: 1. Auflage 2019
- Erscheinungsdatum: 19.08.2019
- Umfang: 127 Seiten
- Einbandart: kartoniert
Produktinformationen "Erben in Europa"
Autor / Hrsg.: | |
Produkttyp: | Leitfaden/Ratgeber |
Auswirkungen der EU-Erbrechtsverordnung
Das Buch behandelt mögliche Gestaltungen von Erbfällen im
europäischen Ausland. Dieser Band fasst die wesentlichen Neuerungen
zusammen, die mit der EU-Erbrechtsverordnung eingetreten sind,
insbesondere folgende Themen:
- Der Anwendungsbereich
- Der gewöhnliche Aufenthalt
- Rechtswahl im Erbrecht
- Gerichtliche Zuständigkeit
- Europäisches Nachlasszeugnis
Fallbeispiele veranschaulichen die Materie.
Erbrecht in Deutschland, Österreich und Italien
Der Leitfaden enthält zudem eine umfassende Darstellung des
Erbrechts in Deutschland, Österreich und in Italien. Dabei sind
alle jeweiligen Besonderheiten, etwa bei der gesetzlichen Erbfolge
und dem Pflichtteilsrecht, berücksichtigt. Die Autoren erläutern
Erbrechtsfälle aus diesen Staaten. Ein eigenes Kapitel befasst sich
mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer in Italien unter
besonderer Berücksichtigung der internationalen Aspekte.
Die EU-Erbrechtsverordnung wird immer wichtiger
Die EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 gilt seit August 2015 und hat
für Erbfälle mit EU-Auslandsberührung zum Teil weitreichende
Neuerungen gebracht. Ca. 10% der Erbfälle in Europa haben einen
internationalen Bezug. Das Erbrecht in den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union weist zum Teil erhebliche Unterschiede auf,
weshalb die Erbplanung aufgrund der Erbrechtsverordnung gerade im
Hinblick auf die zunehmende Mobilität innerhalb der EU immer
wichtiger wird.
Der gewöhnliche Aufenthalt im Ausland entscheidet
Ausschlaggebendes Kriterium ist der sog. gewöhnliche Aufenthalt im
Ausland. Damit kann die Verordnung für die Erben unangenehme
Überraschungen bringen, wenn sie sich plötzlich mit ausländischem
Erbrecht auseinandersetzen müssen. Daher ist es sinnvoll, dass im
Ausland Ansässige rechtzeitig Regelungen treffen, um die
Anwendbarkeit der Verordnung auszuschließen.