DER SPEZIALIST FÜR RECHTSANWÄLTE, NOTARE, STEUERBERATER, WIRTSCHAFTSPRÜFER

24 STUNDEN-LIEFERUNG

BÜCHER SPESENFREI

TELEFON: 0201 8612-123

Der Artikel wurde erfolgreich hinzugefügt.
Kasten, Francis

Die "Terminshoheit" des Gerichts und das Recht auf Verteidigung

Zur Terminierung und Vertagung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Verteidigers
Standardbild
84,00 €

pro Stück
inkl. MwSt.

Spesenfreie Lieferung!

Sofort versandfertig

  • 8072185
  • 9783161553103
  • Mohr Siebeck, Tübingen
  • 1. Auflage 2017
  • 28.06.2017
  • 358 Seiten
  • kartoniert
§ 137 StPO garantiert dem Angeklagten ein uneingeschränktes Recht auf Beistand eines... mehr

Produktinformationen "Die "Terminshoheit" des Gerichts und das Recht auf Verteidigung"

Autor / Hrsg.: Kasten, Francis
Produkttyp: Monographie
Reihentitel: Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht

§ 137 StPO garantiert dem Angeklagten ein uneingeschränktes Recht auf Beistand eines Verteidigers und somit auch die Anwesenheit des Verteidigers in der Hauptverhandlung. Dieses Recht des Angeklagten wird faktisch durch die Terminierung der Hauptverhandlung eingeschränkt. Die Rechtsprechung geht von einer in § 213 StPO normierten Terminshoheit des Vorsitzenden aus und versteht § 228 Abs. 2 StPO als Einschränkung des § 137 StPO für die Terminierung und Vertagung der Hauptverhandlung.

Francis Kasten gibt eine Übersicht über die umfangreiche Rechtsprechung und untersucht, ob die Terminierungspraxis mit den Grundrechten des Angeklagten in Einklang zu bringen ist. Dazu werden Aspekte wie die Zumutbarkeit der Selbstverteidigung, das Beschleunigungsgebot und Belange der Strafrechtspflege genauer betrachtet.

Die Arbeit bietet zudem eine bisher in der Strafrechtswissenschaft fehlende systematische Auslegung von § 213 StPO und § 228 Abs. 2 StPO.

Weiterführende Links zu "Die "Terminshoheit" des Gerichts und das Recht auf Verteidigung"
Verfügbare Downloads:
Bewertungen lesen, schreiben und diskutieren... mehr

Kundenbewertungen für "Die "Terminshoheit" des Gerichts und das Recht auf Verteidigung"

Rückruf-Service