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- Artikel-Nr.: 8072444
- ISBN: 9783452289513
- Verlag: Carl Heymanns, Köln
- Auflage: 1. Auflage 2017
- Erscheinungsdatum: 28.10.2017
- Umfang: 476 Seiten
- Einbandart: gebunden
Produktinformationen "Die externe Pflichtenbindung von Aufsichtsratsmitgliedern"
Autor / Hrsg.: | Zuber, Marc |
Produkttyp: | Monographie |
Jedes Aufsichtsratsmitglied
einer Aktiengesellschaft ist an deren Unternehmensinteresse
gebunden. In der Praxis stehen viele Aufsichtsratsmitglieder
daneben aber auch in einer Pflichtenbindung zu einem externen
Interessenträger der Aktiengesellschaft. Vor allem Großaktionäre,
herrschende Konzernunternehmen, Banken aber auch die öffentliche
Hand sind auf diese Weise maßgeblich dafür verantwortlich, dass ein
Aufsichtsratsmitglied als deren Repräsentant bestellt wird, und
erwarten, dass dieses im Aufsichtsrat ihre Interessen
vertritt.
Mit diesem Werk erfolgt erstmals eine zusammenhängende Darstellung
dieser Verbindung eines Aufsichtsratsmitglieds zu einem
Interessenträger der Aktiengesellschaft. Neben der grundlegenden
rechtlichen Erfassung dieses Phänomens bietet das Werk eine
Untersuchung der wesentlichen Einzelfragen.
In diesem Rahmen widmet sich der Verfasser dem Einfluss des
Interessenträgers auf Bestellung und Abberufung seines
Aufsichtsratsmitglieds und der Frage, inwieweit der
Interessenträger das Aufsichtsratsmitglied zur Wahrung seiner
Interessen verpflichten kann, einschließlich der Behandlung von
Interessenkonflikten. Ferner geht der Verfasser auf die Möglichkeit
der Informationsweitergabe zwischen dem Interessenträger und dem
Aufsichtsratsmitglied ein und befasst sich mit der inhaltlichen
Einflussnahme auf das Aufsichtsratsmitglied, insbesondere der
Frage, inwieweit das Aufsichtsratsmitglied an Weisungen gebunden
werden. Abgerundet wird die Abhandlung mit einer Untersuchung der
Vereinbarkeit der externen Pflichtenbindung mit dem Deutschen
Corporate Governance Kodex sowie mit einer Darstellung der
Konsequenzen, die sich für den Interessenträger aus der Verbindung
zum Aufsichtsratsmitglied ergeben, v.a. im Hinblick auf eine
etwaige Haftung für Verhaltensweisen des
Aufsichtsratsmitglieds.