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Uckermann, Sebastian / Fuhrmanns, Achim / Ostermayer, Franz u.a.

Das Recht der betrieblichen Altersversorgung

Zivil-, Arbeits-, Steuer-, Bilanz- und Sozialversicherungsrecht. Kommenar
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  • 8064634
  • 9783406695612
  • C.H. Beck, München
  • 2. Auflage 2021
  • 16.05.2021
  • 1300 Seiten
  • gebunden
Die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule der Alterssicherung hat in den vergangenen... mehr

Produktinformationen "Das Recht der betrieblichen Altersversorgung"

Autor / Hrsg.:
Produkttyp: Kommentar

Die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule der Alterssicherung hat in den vergangenen Jahren eine deutliche Stärkung erfahren. Die Zahl der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer hat sich weiter erhöht, die Zahl der Angebote hat sich deutlich vermehrt und die Beurteilung aller einschlägigen Rechtsfragen ist immer komplexer geworden. Im Zusammenspiel von Zivil-, Arbeits-, Steuer-, Bilanz- und Sozialversicherungsrecht ist die Haftungsgefahr ständig gewachsen. Hier gibt das Werk Orientierung und Antwort auf alle Fragen.

Vorteile auf einen Blick

  • Gesamtdarstellung zu allen Bereichen der betrieblichen Altersversorgung
  • mit Geschäftsführer und Vorstandsversorgung
  • Praxiskommentar

Zur Neuauflage
Neben der Kommentierung des BetrAVG, die den Schwerpunkt des Werkes bildet, werden in systematischen Darstellungen die Durchführungswege der bAV sowie die Geschäftsführer- und Vorstandsversorgung behandelt. Kommentiert sind auch die Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, das durch die Einräumung der Möglichkeit reiner Beitragszusagen sehr weitreichende Veränderungen des bisherigen Systems der Altersversorgung mit sich bringt.

  • Kommentierung des BetrAVG
  • Kommentierung zu Spezialbereichen der bAV (zB Gleichbehandlungsverpflichtung, Versorgungsausgleich, Betriebsübergang, Insolvenzschutz)
  • Behandlung der Durchführungswege (Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Versorgungsanwartschaften, Finanzierung und bilanzielle Auslagerung von Pensionsverpflichtungen)
  • Geschäftsführer- und Vorstandsversorgung
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