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Altvater, Lothar / Baden, Eberhard / Baunack, Sebastian u.a.

Bundespersonalvertretungsgesetz

Basiskommentar mit Wahlordnung u. ergänzenden Vorschriften für Gerichte, Bahn, Post, Bundeswehr und NATO
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  • 8078627
  • 9783766368881
  • Bund-Verlag, Frankfurt
  • 9. Auflage 2020
  • 31.07.2020
  • 1133 Seiten
  • kartoniert
Personalratswahl 2020. Grundausstattung Bund Vorteile auf einen Blick: Berücksichtigt... mehr

Produktinformationen "Bundespersonalvertretungsgesetz"

Autor / Hrsg.:
Produkttyp: Kommentar
Reihentitel: Basiskommentar

Personalratswahl 2020. Grundausstattung Bund


Vorteile auf einen Blick:

  • Berücksichtigt die jüngsten gesetzlichen Änderungen
  • Neue Rechtsprechung ist umfassend ausgewertet
  • Mit allen Änderungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Der Basiskommentar bietet mit prägnanten und praxisnahen Erläuterungen eine gut verständliche und zuverlässige Orientierungshilfe für alle, die mit dem Bundespersonalvertretungsgesetz und den ergänzenden vertretungsrechtlichen Vorschriften für Gerichte, Bahn, Post, Bundeswehr und NATO-Stationierungsstreitkräfte arbeiten müssen.

Die überarbeitete Neuauflage erläutert in der jeweils aktuellen Fassung im Hauptteil das BPersVG und in einem umfangreichen Anhang die ergänzenden Vorschriften im Deutschen Richtergesetz, Deutsche Bahn Gründungsgesetz, Postpersonalrechtsgesetz, Soldatengesetz, Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz und Kooperationsgesetz der Bundeswehr sowie in den völkerrechtlichen Abkommen über die NATO. Der Text der Wahlordnung zum BPersVG ist abgedruckt.

Die Neuauflage berücksichtigt die durch das »Zweite Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie« erfolgten befristeten Regelungen des BPersVG und der Wahlordnung. Hiermit sollen die Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalräte gewährleistet und der Abschluss der Personalratswahlen gesichert werden. Die aktuelle Rechtsprechung, vorrangig die des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts, ist eingearbeitet.

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