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Besoldungsrecht des Bundes und der Länder - mit Fortsetzungsbezug

Kommentar
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Sachkundige Kommentierung von erfahrenen Experten Der seit Jahrzehnten eingeführte und... mehr

Produktinformationen "Besoldungsrecht des Bundes und der Länder - mit Fortsetzungsbezug"

Ausstattung: 5 Ordner
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Bezugsbedingungen:
  • Mindestbezugszeitraum 12 Monate
  • Nur zur Fortsetzung bestellbar - apart nicht möglich
Erscheinungsweise: dreimal jährlich
Kündigungsfristen: 6 Wochen zum Quartalsende, nach Ablauf der Mindestbezugsdauer (12 Monate)
Produkttyp: Kommentar
Reihentitel: edition moll

Sachkundige Kommentierung von erfahrenen Experten

Der seit Jahrzehnten eingeführte und umfassend konzipierte Kommentar ist in erster Linie auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten.

Das Werk wird kommentiert von Experten, die in den Ministerien selbst an der Ausarbeitung der besoldungsrechtlichen Vorschriften mitwirken. Sie stellen die einschlägigen Einzelprobleme mit großer Sachkunde und nach eingehender Prüfung der Rechtslage dar.

Alles Wesentliche in einem Werk zur Hand:

  • Ausführliche Erläuterungen des BBesG und BesÜG,
  • Wichtige Durchführungshinweise zum Bundesbesoldungsgesetz,
  • Bundesrecht mit besoldungsrechtlichem Bezug,
  • Dienstrecht Post/Bahn,
  • Besoldungsrechtliche Vorschriften der Länder,
  • Fortgeltendes Bundesbesoldungsrecht.

Die von Spezialisten erarbeiteten Kommentierungen sind für Beamtinnen und Beamte des Bundes konzipiert. Auf Landesregelungen, die vom Bundesrecht abweichen, wird hingewiesen.

Mit allen Rechtsänderungen des Bundes seit Inkrafttreten des DNeuG:

  • Fachkräftegewinnungsgesetz,
  • Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienst auf Lebenspartner,
  • Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes,
  • Besoldungs- und Versorgungsanpassungen seit 2009,
  • Veränderungen bei Arbeitszeit, Altersteilzeit u.a.

Kennen Sie schon »Besoldungsrecht context«?

Nutzen Sie auch die Online-Version des Kommentars. Neben den im Loseblattwerk enthaltenen Kommentierungen finden Sie dort zusätzlich

  • rund 950 gut recherchierbare Entscheidungen,
  • über 280 einschlägige Vorschriften.
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