
pro Stück
inkl. MwSt.
Spesenfreie Lieferung!
Sofort versandfertig
- Artikel-Nr.: 8065512
- ISBN: 9783406699528
- Verlag: C.H. Beck, München
- Auflage: 3. Auflage 2019
- Erscheinungsdatum: 11.12.2018
- Umfang: 2582 Seiten
- Einbandart: gebunden
Produktinformationen "Beck'scher Vergaberechtskommentar Band 2"
Autor / Hrsg.: | |
Produkttyp: | Kommentar |
Dieser Band aus der Reihe der Beck'schen Großkommentare zum Bau-Vergaberecht behandelt das gesamte Vergaberecht.
Durch die Vergaberechts- Reform wird die bisher komplexe Struktur des deutschen Vergaberechts vereinfacht. Die wesentlichen Regelungen werden im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zusammengeführt und vereinheitlicht. Einzelheiten der Vergabeverfahren werden in Rechtsverordnungen geregelt.
Vorteile auf einen Blick
- Vergaberecht auf aktuellstem Stand mit der Reform 2016, mit UVgO von 2017
- versierte Sachkenner und Wissenschaftler bieten umfassende Kommentierung auf höchstem Niveau
- intensive Durchdringung der Einzelfragen, ohne die praktische Anwendbarkeit außer Acht zu lassen
Zur Neuauflage
Im 4. Teil des GWB werden die Grundsätze der Vergaberechts und der
Rechtsschutz ausgestaltet, sie sind im Band 1 des Werkes
kommentiert.
Band 2 fasst die einzelnen vergaberechtlichen Verordnungen
zusammen. In der Vergabevorordnung werden die verschiedenen
Verfahrensformen erläutert. Die Regeln für spezieller
vergaberechtlicher Themen werden in gesonderten Verordnungen
geregelt:
- Vergabeverordnung
- Die VgV regelt das Vergabeverfahren. Er umfasst die Zulassungsvoraussetzungen für die Wahl einer Verfahrensart und Regeln zum genauen Ablauf der einzelnen Verfahrensarten. Als wesentliche Neuerung enthält die Vergabeverordnung nunmehr genaue "Fahrpläne" zur Durchführung der jeweiligen Verfahrensart. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Eignung und auf sonstigen Anforderungen an Unternehmen.
- Sektorenverordnung
- Die SektVO regelt die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung durch Sektorenauftraggeber (z.B. kommunale Versorgungswirtschaft.
- Konzessionsvergabeverordnung
- In der neuen Verordnung KonzVgV finden sich erstmals Vorschriften zur Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen. Konzessionen sind in der Regel langfristige und komplexe Vereinbarungen, bei denen der Konzessionsnehmer Verantwortlichkeiten und Risiken übernimmt, die üblicherweise vom Konzessionsgeber getragen werden und normalerweise in dessen Zuständigkeit fallen. Dafür erhält er den wirtschaftlichen Nutzen der baulichen Anlage oder der Dienstleitung.
- Verteidigungs- und Sicherheitsbereich
- Durch die VSVgV werden für die Beschaffung iim "Sicherheitsbereich" einheitliche EU-weite Verfahrensregeln geschaffen.
- Vergabestatistikverordnung
- Die VergStatVO ist ein neues Regelwerk zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen. Sie gibt den öffentlichen Auftraggebern erstmalig die Übermittlung statistischer Daten an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über die die von ihnen durchgeführten Vergaben öffentlicher Aufträge und Konzessionen vor.
- Unterschwellenvergabeordnung
- Die neue UVgO ersetzt die bisherige VOL/A. Nach ihrer Einführung ersetzt die UVgO die VOL Teil A (VOL/A) Die Vorschriften der UVgO gelten nach ihrer Einführung für alleVergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB.