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- Artikel-Nr.: 8065511
- ISBN: 9783406699511
- Verlag: C.H. Beck, München
- Auflage: 3. Auflage 2017
- Erscheinungsdatum: 28.06.2017
- Umfang: 1700 Seiten
- Einbandart: gebunden
Produktinformationen "Beck'scher Vergaberechtskommentar Band 1"
Autor / Hrsg.: | |
Produkttyp: | Kommentar |
Dieser Band aus der Reihe der Beck’schen Großkommentare zum Bau-Vergaberecht behandelt die bei der öffentlichen Ausschreibung anzuwendenden Normen: Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB 4. Teil).
In dem Kommentar wird das Vergaberecht in vertiefter Darstellung
auf höchstem Niveau auf dem Stand der Vergaberechtsreform 2016
behandelt.
Durch die Reform wird die bisher komplexe Struktur des deutschen
Vergaberechts vereinfacht. Die wesentlichen Regelungen werden im
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zusammengeführt und
vereinheitlicht. Einzelheiten der Vergabeverfahren werden in
Rechtsverordnungen geregelt. Öffentliche Auftraggeber erhalten
durch die Reform mehr Flexibilität im Vergabeverfahren,
beispielsweise für Verhandlungen mit Bietern. Aufträge für soziale
Dienstleistungen, wie die Integration arbeitsuchender Menschen,
sollen in einem erleichterten Verfahren vergeben werden. Zudem wird
die Durchführung elektronischer Vergaben für öffentliche Aufträge
gestärkt.
Vorteile auf einen Blick
- Vergaberecht auf aktuellstem Stand mit der Reform 2016
- versierte Sachkenner und Wissenschaftler bieten umfassende Kommentierung auf höchstem Niveau
- intensive Durchdringung der Einzelfragen, ohne die praktische Anwendbarkeit außer Acht zu lassen
Zur Neuauflage
Der Beck´sche Vergaberechtskommentar erscheint auf Grund der
Vergaberechts-Novelle in zwei Bänden. So ist es möglich, zeitnah
zum in Kraft treten der Regelungen den 4. Teil des GWB in Band 1
umfassend zu erläutern, der den Kernbereich des Vergaberechts
darstellt. Die vergaberechtlichen Verordnungen sind künftig dem
Band 2 vorbehalten.
Der überarbeitete Teil 4 des GWB umfasst die wesentlichen Vorgaben
zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und von Konzessionen. Um die
praktische Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, wird der Ablauf
des Vergabeverfahrens von der Leistungsbeschreibung über die
Prüfung von Ausschlussgründen, die Eignungsprüfung, den Zuschlag
bis hin zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags erstmals
im Gesetz vorgezeichnet.
Die Möglichkeiten für öffentliche Auftraggeber, strategische Ziele
- z.B. umweltbezogene, soziale oder innovative Aspekte - im Rahmen
von Vergabeverfahren vorzugeben, werden gestärkt. Soziale
Dienstleistungen, wie zum Beispiel zur Integration arbeitssuchender
Menschen, sollen in einem erleichterten Verfahren vergeben werden
können.
Die stärkere Nutzung elektronischer Mittel soll für effizientere
Vergabeverfahren sorgen. Das neue Gesetz verpflichtet Unternehmen,
die öffentliche Aufträge ausführen, dabei die geltenden umwelt-,
sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten. Dies
gilt insbesondere für die Regelungen in für allgemeinverbindlich
erklärten Tarifverträgen und den gesetzlichen Mindestlohn.
Kommunale Freiräume, etwa bei der Vergabe an kommunale Unternehmen
oder bei der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen, werden erstmals
im Gesetz ausdrücklich geregelt.