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Zöller, Matthias; / Boldt, Antje

Bauen mit Bauprodukten nach europäischem und nationalem Recht

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  • 8084384
  • 9783846210628
  • Reguvis Fachmedien GmbH, Köln
  • 1. Auflage 2021
  • 30.12.2021
  • 130 Seiten
  • kartoniert
Baujuristen und Sachverständige müssen in den beiden großen Themenbereichen Baurecht und... mehr

Produktinformationen "Bauen mit Bauprodukten nach europäischem und nationalem Recht"

Autor / Hrsg.:
Produkttyp: Monographie
Reihentitel: Baurechtliche und -technische Themensammlung

Baujuristen und Sachverständige müssen in den beiden großen Themenbereichen Baurecht und Bautechnik umfassend informiert sein, da beide Fachbereiche stark aufeinander angewiesen sind. Baumängel können häufig nur dann abschließend bewertet werden, wenn Juristen und Techniker ihr Fachwissen eng miteinander verknüpfen.

Die baurechtliche und -technische Themensammlung bringt die jeweiligen Sichtweisen zusammen, indem gewerke- bzw. bauteilbezogen jeweils anhand vieler Beispiele heutige Kernprobleme des Bauens verständlich erläutert werden. Dazu werden zunächst häufig vorkommende und typische Fragen aufgeworfen, um anhand von Beispielen die wesentlichen technischen Grundlagen darzustellen, die jeweils rechtlich kommentiert werden.

Aus dem Inhalt
Am Beispiel eines erweiterten Rohbaus in Massivbauweise werden für zwölf Bauproduktgruppen die Regelgrundlagen sowie Anwendungen für Planer, Bauschaffende und damit auch für Sachverständige praxisnah erläutert.

Bis vor ca. 100 Jahren waren Bauprodukte durch Handwerker hergestellt worden, etwa Mauermörtel, Estriche, Mauersteine oder Fenster. Bis in die 1970er Jahre gab die VOB/C an, wie Gläser einzusetzen, Bauteile aus Holz oder Bekleidungen aus Natursteinen herzustellen waren.

Mittlerweile werden Bauprodukte international gehandelt. Ob und wie sie verwendet dürfen, wird heute vor allem auf europäischer Ebene reguliert. So sind Bauwerke mehr ein Puzzle vorgefertigter Teile als ein handwerklich hergestelltes (Kunst-)Werk.

Dies stellt die Bauausführenden vor ein großes Problem:
Gesetzgebung und Rechtsprechung gelingt es nicht, den rasanten Veränderungen bei der Werkherstellung mit dem Ziel der Brauchbarkeit im erforderlichen Maße nachzukommen.

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